AGB
- Der Hundehalter/Hundebesitzer versichert, dass das zur Betreuung abgegebene Tier sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für das Tier besteht.
- Der Hundehalter/ Hundebesitzer ist verpflichtet, einen Impfpass mit gültiger 5- fach Impfung des Hundes bei der Abgabe mitzubringen.
- Der Hundehalter/ Hundebesitzer versichert, dass der Hund regelmäßig entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Der Hund sollte mit einem Floh- und Zeckenschutz behandelt worden sein ( kein Flohschutzhalsband)
- Der Hundehalter/ Hundebesitzer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, bei Hündinnen Auskunft über eventuell vorhandene oder auftretende Läufigkeit zu geben.
- Bei eventuell auftretenden Krankheiten oder Verletzungen während des Aufenthaltes, wird der Hund von einem Tierarzt behandelt. Die verbindlichen Kosten sind vom Hundehalter/ Hundebesitzer zu tragen.
- Bei vorhandenen ansteckenden Krankheiten meiner eigenen Hunde werden die Hundehalter/Hundebesitzer sofort informiert. Eine separate Haltung Ihrer Hunde ist in diesem Fall selbstverständlich gewährleistet.
- Bei schwerwiegender Erkrankung und daraus eventuell entstehendem Pflegeaufwand, der meine Fähigkeiten übersteigt, wird das Tier auf Kosten des Hundehalters/ Hundebesitzers in eine Tierklinik übermittelt.
- Der Hundehalter/Hundebesitzer wird bei eintreten von Punkten 5 und 7 selbstverständlich sofort verständigt. Sollte der Hundehalter/ Hundebesitzer nicht erreichbar sein, werde ich die für mich angemessene Entscheidung treffen.
- Die entstehenden Transportkosten zum Tierarzt und zurück werden mit 1,00 Euro/Kilometer berechnet.
- Bei vom Hund verursachten Schäden während des Aufenthaltes, haftet der Hundehalter/ Hundebesitzer bzw. entsprechend die Haftpflichtversicherung.
- Bei gewünschtem Aufenthalt im Hundehotel, sind 50% der anfallenden Kosten im Voraus zu zahlen und der Rest bei Abholung.
- Der für die Abholung vereinbarte Termin ist von jedem Hundehalter/ Hundebesitzer einzuhalten. Sollte ohne abgesprochene Verlängerung des Aufenthalts 5 Tage nach vereinbartem Termin keine Abholung erfolgen und der Hundehalter/ Hundebesitzer nicht erreichbar sein, wird der Hund einem Tierschutzverein übergeben. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Hundehalter/ Hundebesitzer.
- Sollte der Hund ohne vorherige Absprache bis 19:00 Uhr des vereinbarten Abholtages nicht abgeholt werden, wird ein weiterer Aufenthaltstag berechnet.