AGB


  1. Der Hundehalter/Hundebesitzer versichert, dass das zur Betreuung abgegebene Tier sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für das Tier besteht.
  2. Der Hundehalter/ Hundebesitzer ist verpflichtet, einen Impfpass mit gültiger 5- fach Impfung des Hundes bei der Abgabe mitzubringen.
  3. Der Hundehalter/ Hundebesitzer versichert, dass der Hund regelmäßig entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Der Hund sollte mit einem Floh- und Zeckenschutz behandelt worden sein ( kein Flohschutzhalsband)
  4. Der Hundehalter/ Hundebesitzer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, bei Hündinnen Auskunft über eventuell vorhandene oder auftretende Läufigkeit zu geben.
  5. Bei eventuell auftretenden Krankheiten oder Verletzungen während des Aufenthaltes, wird der Hund von einem Tierarzt behandelt. Die verbindlichen Kosten sind vom Hundehalter/ Hundebesitzer zu tragen.
  6. Bei vorhandenen ansteckenden Krankheiten meiner eigenen Hunde werden die Hundehalter/Hundebesitzer sofort informiert. Eine separate Haltung Ihrer Hunde ist in diesem Fall selbstverständlich gewährleistet.
  7. Bei schwerwiegender Erkrankung und daraus eventuell entstehendem Pflegeaufwand, der meine Fähigkeiten übersteigt, wird das Tier auf Kosten des Hundehalters/ Hundebesitzers in eine Tierklinik übermittelt.
  8. Der Hundehalter/Hundebesitzer wird bei eintreten von Punkten 5 und 7 selbstverständlich sofort verständigt. Sollte der Hundehalter/ Hundebesitzer nicht erreichbar sein, werde ich die für mich angemessene Entscheidung treffen.
  9. Die entstehenden Transportkosten zum Tierarzt und zurück werden mit 1,00 Euro/Kilometer berechnet.
  10. Bei vom Hund verursachten Schäden während des Aufenthaltes, haftet der Hundehalter/ Hundebesitzer bzw. entsprechend die Haftpflichtversicherung.
  11. Bei gewünschtem Aufenthalt im Hundehotel, sind 50% der anfallenden Kosten im Voraus zu zahlen und der Rest bei Abholung.
  12. Der für die Abholung vereinbarte Termin ist von jedem Hundehalter/ Hundebesitzer einzuhalten. Sollte ohne abgesprochene Verlängerung des Aufenthalts 5 Tage nach vereinbartem Termin keine Abholung erfolgen und der Hundehalter/ Hundebesitzer nicht erreichbar sein, wird der Hund einem Tierschutzverein übergeben. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Hundehalter/ Hundebesitzer.
  13. Sollte der Hund ohne vorherige Absprache bis 19:00 Uhr des vereinbarten Abholtages nicht abgeholt werden, wird ein weiterer Aufenthaltstag berechnet.